Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Fa. Aqua-team Humenberger GmbH

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Abweichende Kauf-

und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Der Vertragspartner unterwirft sich diesen Bedingungen,

wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch die Annahme der Ware oder Dienstleistung. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.


2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Fa. Aqua-team behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.


3. Schutz von Plänen und Unterlagen/Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser

geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügstellung einschließlich

des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit

von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverbindlich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens.


4. Preis

Der vereinbarte Lieferpreis ist nach Rechnungslegung ohne irgendeinen Abzug zahlbar. Die Fa. Aqua-team ist berechtigt, eine zu erbringende

Werkleistung mangels anderer Vereinbarungen nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Die Preise beruhen auf den gegenwärtigen gültigen Lohn- und Materialkosten und wir behalten uns eine Änderung des Angebotes od. Preises vor.

 

5. Zahlung

Wurde keine gegenteilige Vereinbarung getroffen, sind unsere Forderungen nach Übergabe der Ware bzw. nach erbrachter Leistung zu bezahlen. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag einlangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungsverzug erlöschen alle Zahlungserleichterungen und Rabatte auch hinsichtlich anderer offener Forderungen. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen die Forderungen der Fa. Aqua-team aufzurechnen. Gegenforderungen vom Vertragspartner aus Gewährleistungen oder wegen behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht.

 

6. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

7. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des

BMWA überschreiten zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner unsere Mahmgebühr zu bezahlen.

Darüber ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.


8. Transport - Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.


9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt

gefährden können (z.B. Pfändungen), sind wir sofort zu verständigen, ebenso hat der Vertragspartner den Dritten bei einer Weitergabe der Waren auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

 

10. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für unsere Leistung als auch Gegenleistung gilt 4611 Buchkirchen, Bernsteinstrasse 22 als vereinbart.


11. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein

Rücktrittsrecht zusteht.


12. Stornogebühren

Stimmt die Fa. Aqua-team Humenberger GmbH einem Storno des Vertrages durch den Besteller zu, so hat er 25% der Bestellpreissumme als Stornogebühr zu entrichten.

 

13. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Forderungen darüber hinaus, wie z.B. Bereitstellung eines Ersatzgerätes während der Reparaturzeit sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Geräusche, Farbdifferenzen, Falten, Schönheitsfehler, Masstoleranzen usw. gelten nicht als Mängel. Verdeckte Mängel sindunverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind

in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre


14. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind in allen Fällen ausgeschlossen, außer es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.

Die Beweispflicht trifft den Vertragspartner


15. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückhalteverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.


16. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen der Schriftform, somit auch der Orginalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.


17. Rechtswahl Gerichtsstandvereinbarung

Der gesamte Geschäftsverkehr unterliegt dem österreichischen Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt Gerichtsstand Wels als vereinbart.